Neue Erkenntnis des VwGH
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 29. November 2009 um 00:40 Uhr Geschrieben von: Ing.Angelika Frasl Samstag, den 17. Oktober 2009 um 14:23 Uhr
Vornamensänderung auf geschlechtsspezifischen Vornamen auch ohne geschlechtsangleichender Operation möglich.
Verwaltungsgerichtshof hebt ablehnenden Bescheid auf.
Wie heute bekannt wurde hat der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 15. September 2009 (Zl.: 2008/06/0032) entschieden, dass es für transidente Menschen, die Maßnahmen zur weitgehenden Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen biologischen Geschlechts haben durchführen lassen, und bei denen davon auszugehen ist, dass sich am Zugehörigkeitsempfinden nichts mehr ändern wird, möglich ist, ihren Vornamen auch ohne genitalverändernder Operation in einen Vornamen des gelebten Identitätsgeschlechtes ändern zu lassen.
Der VwGH verweist auf seine Erkenntnisse vom 30. September 1997 (Zl.: 95/01/0061) und vom 27. Februar 2009 (Zl.: 2008/17/0054) und hebt einen ablehnenden Bescheid des BMI vom 16. Jänner 2008, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, auf.
Dieses Erkenntnis muss jetzt endlich dazu führen, dass ein Umzudenken mit dem Ziel beginnt, noch in dieser Legislaturperiode ordentliche Rechtsvorschriften für Transgenderpersonen zu schaffen, erklärt Ing.in Angelika Frasl, Bezirksrätin und Transgenderbeauftragte des 15. Wiener Gemeindebezirks, gegenüber Trans-Austria, und ersucht die Bundesregierung diesbezügliche Initiativen zu setzen.
Es kann nicht sein, dass betroffene Menschen ständig gezwungen werden ihre Angelegenheiten bis zu den Höchstgerichten durchzuklagen, weil ihnen von den Behörden ihre Rechte vorenthalten werden, so Frasl weiter, und fordert endlich Rechtssicherheit sowohl für Transgenderpersonen, als auch für die mit den Anträgen befassten BeamtInnen des Bundes und der Länder.
Hinweis: Der vollständige Text der VwGH-Erkenntnis steht unter "Rechtliches - Urteile" für registrierte Benutzer zwecks Nachlese zur Verfügung!
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